Was ist die Rolle des AML/CFT Compliance Officer? Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine öffentliche Konsultation zu den neuen Leitlinien für die Rolle, die Aufgaben und die Zuständigkeiten der Beauftragten für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) eingeleitet. Die Leitlinien enthalten Bestimmungen über die umfassendere AML/CFT-Governance, auch auf Gruppenebene. Nach ihrer Verabschiedung werden diese Leitlinien für alle Akteure des Finanzsektors gelten, die in den Anwendungsbereich der AML-Richtlinie fallen.
Wesentliche Regelungen zur Rolle und zur Organisation des AML/CFT Compliance Officer gibt die BaFin mit ihren Auslegungshinweisen. Die 4# helfen dir bei der Prüfung eines möglichen Interessenkonflikt-Potentials.
Was ist die Rolle des AML/CFT Compliance Officer?
Wesentliche Regelungen zur Rolle und zur Organisation des AML/CFT Compliance Officer gibt die BaFin mit ihren Auslegungshinweisen. Um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden sollte die folgenden Anforderungen beachtet werden.
#1 Position des AML/CFT Compliance Officer im Unternehmen
Der Geldwäschebeauftragte muss seinen Aufgaben sachgerecht, unabhängig und effektiv nachkommen können. Dies wird durch verschiedene Vorgaben hinsichtlich seiner Stellung gewährleistet. Durch diese Vorgaben hat der Geldwäschebeauftragte eine organisatorisch herausgehobene Stellung im Unternehmen.
Gemäß § 7 GwG muss der Geldwäschebeauftragte der Führungsebene des Unternehmens angehören. Er muss also eine Führungskraft oder ein leitender Mitarbeiter mit ausreichendem Wissen über die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken des Verpflichteten sein und insoweit mit erforderlichen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet sein.
Ferner muss der AML/CFT Compliance Officer der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnet sein und hat direkt und unmittelbar an die Geschäftsleitung zu berichten.
Die Auslegungshinweise der BaFin sehen vor, dass auch der Aufsichtsrat direkt Auskünfte beim Geldwäschebeauftragten einholen kann. Das zuständige Mitglied der Leitungsebene ist dabei zu beteiligen.
#2 Hierarchische Eingliederung
Der Geldwäschebeauftragte soll der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnet sein. Es soll sichergestellt werden, dass wichtige Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die Geschäftsleitung ungefiltert erreichen. Dennoch darf der Geldwäschebeauftragte nach den Auslegungshinweisen der BaFin auch an andere Kontrollbereiche wie Compliance oder Risikocontrolling angebunden werden.
#3 Grundsatz der Funktionstrennung
Etabliert hat sich der sog. Grundsatz der Funktionstrennung. Danach sollten Vorstandsmitglieder oder Geschäftsleiter aufgrund ihres eigenständigen Verantwortungsbereichs zur Vermeidung von Interessen- und Pflichtenkollisionen grundsätzlich nicht die Funktion des Geldwäschebeauftragten übernehmen.
In den Auslegungshinweisen der BaFin wird das Thema der Interessenkollision nunmehr dahingehend konkretisiert, dass die Bestellung von Mitgliedern der Leitungsebene zum Geldwäschebeauftragten oder Stellvertreter nur bei Verpflichteten in Betracht kommt, die weniger als 15 Vollzeitäquivalente (Gesamtzahl der Mitarbeiter des Verpflichteten) haben und für diese Tätigkeit über keinen geeigneten Beschäftigten unterhalb der Leistungsebene verfügen.
Diese in der Vergangenheit für den Finanzsektor entwickelte Verwaltungspraxis dürfte künftig auch im Nicht-Finanzsektor Anwendung finden.
Gleichzeitige Tätigkeiten auf „Marktseite“, also im Vertrieb, können ebenfalls zu Interessenkonflikten führen. Ist der Geldwäschebeauftragte vertrieblich tätig, müssen entsprechende Interessenkollisionen prüfungssicher ausgeschlossen werden.
Eine Positionierung des AML/CFT Compliance Officer in einer Vertriebseinheit wie dem Vertriebscontrolling, kann sich bei der effektiven Durchsetzung von Präventionsmaßnahmen positiv auswirken.
Eine gleichzeitige Tätigkeit in der Rechtsabteilung ist aufgrund der zu erwartenden Interessenkonflikte bei einem Tätigwerden der Rechtsabteilung auf der „Marktseite“ in kleineren Unternehmen außerhalb des Finanzsektors zwar noch typisch. Eine Angliederung des AML/CFT Compliance Officer bei der Rechtsabteilung eines Finanzunternehmens ist nicht mehr darstellbar.
#4 Interne Delegation der Aufgaben des AML/CFT Compliance Officer
Für den Vertretungsfall ist ein Stellvertreter zu benennen. Dieser muß nicht zwingend der Führungsebene des Unternehmens angehören. Die Auslegungshinweise der BaFin stellen klar, dass der Stellvertreter nicht nur im Fall der Abwesenheit des Geldwäschebeauftragten tätig werden darf, sondern auch im arbeitsteiligen Zusammenwirken mit dem Geldwäschebeauftragten agieren kann.
Zudem ist es zulässig, dass der Geldwäschebeauftragte die Erfüllung seiner Aufgaben an weitere Mitarbeiter des Verpflichteten delegiert. Der Geldwäschebeauftragte muss sich eines organisatorischen Unterbaus bedienen dürfen, der ihn bei der Erledigung der gesetzlichen Aufgaben unterstützt.
Das Delegationsrecht besteht auch bezüglich der Pflicht zur Abgabe einer Verdachtsmeldung. Es lässt sich aus den Auslegungshinweisen der BaFin nicht ableiten, dass die Letztentscheidung über die Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung durch den Geldwäschebeauftragten oder einen Stellvertreter höchstpersönlich zu treffen und die entsprechende Meldung formal nur durch den Geldwäschebeauftragten oder einen Stellvertreter abzugeben ist.
Der Geldwäschebeauftragte darf sich bei dieser materiellen Prüfung durch die ihm zugeordneten Mitarbeiter unterstützen lassen. Daher muss es erst recht zulässig sein, dass der bloße formale Akt der Anzeige ebenfalls durch ihm zugeordnete Mitarbeiter der eigenen Compliance-Abteilung ausgeführt wird, sofern deren erforderliche Qualifikation für Verdachtsanzeigen nachweislich sichergestellt wird. (vgl. TZ 49, BeckOK GwG, Frey/Pelz 6. Edition)
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