Wann liegt eine Auslagerung vor?

Zielgruppe – Wann liegt eine Auslagerung vor?
- Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Kapitalanlage- und Fondsgesellschaften, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
- Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Auslagerungsmanagement, Risikocontrolling, IT-Compliance, Compliance Beauftragte und Interne Revision
Dein Nutzen – Wann liegt eine Auslagerung vor?
- Aufgaben und Pflichten des Auslagerungsbeauftragten
- Risikoanalyse bei Auslagerungen: „Rote Linien‘‘ kennen
- Laufende Überwachungspflichten des Auslagerungsbeauftragten
Dein Vorsprung – Wann liegt eine Auslagerung vor?
Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar folgende S+P-Produkte:- S+P Checkliste „Umsetzung MaRisk + EBA Richtlinie + FISG “
- Leitfaden für das zentrale Auslagerungsmanagement(Umfang ca. 30 Seiten)
- Muster – Reporting für Auslagerungsbeauftragte
- S+P Tool Risk Assessment Auslagerungsmanagement für mehr Prüfungssicherheit
Dein Programm: Wann liegt eine Auslagerung vor?
Aufgaben und Pflichten des Auslagerungsbeauftragten
- Das Aufgabenspektrum des Outsourcing-Beauftragten
- Effiziente Kommunikation zwischen Outsourcer und Insourcer:
- Definition von Eskalationsprozessen
- Aussagefähiges Management-Reporting
- Neue Anforderungen der EBA und des FISG:
- Abgrenzung von Auslagerung und Fremdbezug nach MaRisk
- Neue Regeln zu den KWG Anzeigepflichten
- Anordnungs- und Eingriffsbefugnisse der BaFin
Risikoanalyse bei Auslagerungen: „Rote Linien“ kennen
- Risikoanalyse im Outsourcing-Prozess
- Durchführung der qualitativ verschärften Risikoanalyse auf Basis einheitlicher Scoring-Kriterien:
- Einschätzung von Risikogehalt und Risikokonzentration bei Auslagerungen mehrerer Aktivitäten an einen Dienstleister
- Maßstäbe für Steuerungs- und Kontrolltätigkeiten und deren Durchführung
- Prüfungssichere Bewertung von Ausstiegsstrategien und Notfallplänen
- Durchführung der qualitativ verschärften Risikoanalyse auf Basis einheitlicher Scoring-Kriterien:
- Definition einer maximalen Schlechtleistung eines externen Dienstleisters
Laufende Überwachungspflichten des Auslagerungsbeauftragten
- MaRisk-Anforderungen an Monitoring- und Kontrollhandlungen
- Bewertung von Vertragsgestaltung, Leistungskontrollen und organisatorischer Vorgaben
- Neue Präzisierung von Zustimmungsvorbehalten und weitreichenden Informationsrechten
- Neue Vorgaben an Kontroll- und Berichtspflichten des Dienstleisters und des Auslagerungsbeauftragten
- Exit-Strategie AT9 Tz 6 iVm §25b KWG
- Optimierung der Kennzahlen zur Risiko- und Performance-Messung
- To Do’s für die Outsourcer aus Erkenntnissen von Sonderprüfungen
- SREP und EBA-Vorgaben für die Steuerung der Risiken