Welche Pflichten müssen Sie bei der Geldwäscheprävention als Mitarbeiter beachten? Mit Onlinekurs Geldwäscheprävention: Immobilienmakler erlernen Sie folgende fachliche Skills:
EU Geldwäscherichtlinie: Neue Anforderungen für Immobilienmakler
KYC-Check nach § 11 GwG als Immobilienmakler sicher durchführen:
Zeitpunkt der Identifizierung
Verfahren zur Identitätsprüfung nach § 13 GwG
KYC-Check bei natürlichen Personen
KYC-Check bei juristischen Personen und Personengesellschaften
Melden Sie einfach die zu schulenden Mitarbeiter an. Bequem und einfach.
E-Learnings mit individuellen Schwerpunkten sind möglich.
Dauer des E-Learnings:
Dauer des E-Learnings: 60 Minuten
Unsere Preise:
E-Learning Basis: 46,– € pro Person zzgl. MwSt
E-Learning mit Prüfung: + zzgl. 10,– €
Paketpreise ab 25 Nutzern. Gerne beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für das E-Learning Geldwäscheprävention Immobilien für Mitarbeiter.
Melden Sie einfach die zu schulenden Mitarbeiter an. Bequem und einfach mit der S+P Excel Übersicht.
Die Steuerung und Auswertung des Kurses übernehmen wir für Sie.
Sie erhalten einen prüfungssicheren Nachweis mit Übersicht zu den Teilnehmern, Ergebnissen und zum Nachschulungsbedarf.
Sie haben keinen administrativen Aufwand.
Schulungszertifikat für die Teilnehmer zum Download.
Die S+P E-Learning-Plattform ist selbstverständlich DSGVO-konform organisiert.
Die BaFin Auslegungshinweise regeln in Kapitel 3.6 Unterrichtung der Beschäftigten folgende Pflichten:
Nach § 6 Abs. 2 Nummer 6 GwG müssen die Verpflichteten grundsätzlich alle ihre Beschäftigten erstmalig und laufend in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die insoweit bestehenden geldwäscherechtlichen Vorschriften und Pflichten sowie Datenschutzbestimmungen unterrichten.
Die Unterrichtung kann dabei im Rahmen von Präsenz-Schulungen erfolgen oder unter Verwendung von inhaltlich angemessenen und aktuellen IT-gestützten Schulungsprogrammen oder Schulungsunterlagen.
Die Unterrichtung über Datenschutzbestimmungen kann durch den Datenschutzbeauftragten oder entsprechend geschulte Personen erfolgen.
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