Art der Verpflichtung |
Art der Aufzeichnung |
Zusammenfassung des Inhalts, rechtlicher Bezug |
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Kundeneinschätzung |
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Informationen für Kunden |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 63 Abs. 7 WpHG i.V.m. Art. 45 bis 47 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 (im Folgenden: DV) |
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Kundenverträge |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 83 Abs. 2 WpHG i.V.m. Art. 58 DV |
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Beurteilung der Geeignetheit und Angemessenheit |
Aufzeichnungen nach Maßgabe der §§ 63 Abs. 10 und 64 Abs. 3 WpHG i.V.m. Art. 54 bis 56 DV |
Auftragsabwicklung |
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Bearbeitung von Kundenaufträgen — zusammengelegte Geschäfte |
Aufzeichnungen nach Maßgabe der §§ 63 Abs. 1 und 69 Abs. 1 WpHG i.V.m. Art. 68 DV |
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Zusammenlegung und Zuweisung von Geschäften für eigene Rechnung |
Aufzeichnungen nach Maßgabe der §§ 63 Abs. 1 und 69 Abs. 1 WpHG i.V.m. Art. 69 DV |
Kundenaufträge und -geschäfte |
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Aufzeichnung von Kundenaufträgen oder Handelsentscheidungen |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 83 Abs. 1 WpHG i.V.m. Art. 74 DV |
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Aufzeichnung von Geschäften und Auftragsabwicklung |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 83 Abs. 1 WpHG i.V.m. Art. 75 DV |
Berichtspflichten gegenüber den Kunden |
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Verpflichtungen hinsichtlich der den Kunden zur Verfügung gestellten Dienstleistungen |
Aufzeichnungen nach Maßgabe der §§ 63 Abs. 1, 6 und 12, 64 Abs. 8 WpHG i.V.m. Art. 59 bis 63 DV |
Schutz des Kundenvermögens |
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Finanzinstrumente des Kunden, die von einer Wertpapierfirma gehalten werden |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 84 Abs. 4 WpHG i.V.m. § 10 Abs. 4 WpDVerOV |
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Gelder des Kunden, die von einer Wertpapierfirma gehalten werden |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 84 Abs. 3 WpHG i.V.m. § 10 Abs. 4 WpDVerOV |
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Verwendung der Finanzinstrumente von Kunden |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 84 Abs. 5, 8 und 9 WpHG i.V.m. § 10 Abs. 4 WpDVerOV |
Kommunikation mit Kunden |
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Informationen über Kosten und Nebenkosten |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 63 Abs. 7 WpHG i.V.m. Art. 50 DV |
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Informationen über die Wertpapierfirma und ihre Dienstleistungen, Finanzinstrumente und Schutz des Kundenvermögens |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des §§ 63 Abs. 7, 84 Abs. 2 WpHG i.V.m. Art. 47 DV |
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Informationen für Kunden |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 63 Abs. 6 WpHG i.V.m. Art. 46 DV |
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Marketingmitteilungen (außer in mündlicher Form) |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 63 Abs. 6 WpHG i.V.m. Art. 36 und 37 DV |
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Anlageberatung für Privatkunden |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 64 Abs. 4 i.V.m. Art. 54 DV |
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Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation |
Aufzeichnungen nach § 83 Abs. 3 und 4 WpHG i.V.m. Art. 76 DV |
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Finanzanalysen |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 83 Abs. 1 WpHG i.V.m. Art. 36 und 37 DV |
Organisatorische Anforderungen |
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Die Geschäfts- und interne Organisation der Firma |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 80 Abs. 1 WpHG i.V.m. Art. 21 DV |
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Compliance-Berichte |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 80 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 DV |
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Aufzeichnung über Interessenkonflikte |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 80 Abs. 1 WpHG i.V.m. Art. 35 DV |
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Anreize (Zuwendungen) |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 70 WpHG i.V.m. § 6 WpDVerOV |
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Berichte zum Risikomanagement |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des Art. 23 DV |
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Innenrevisionsberichte |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des Art. 24 DV |
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Aufzeichnungen zur Bearbeitung von Beschwerden |
Aufzeichnungen nach maßgabe des Art. 26 DV |
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Aufzeichnungen von persönlichen Geschäften |
Aufzeichnungen nach Maßgabe des Art. 29 DV |
Nachhandelstransparenz |
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Dokumentation der verzögerten Veröffentlichung von Geschäften: Umfang der Inanspruchnahme einer Gestattung nach Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (im Folgenden: MiFIR) |
Hinsichtlich ihrer Verpflichtungen nach Art. 6 Abs. 1 MiFIR dokumentieren Wertpapierdienstleistungsunternehmen für jede Anlage- und Unteranlageklasse von Finanzinstrumenten den Umfang der Inanspruchnahme einer späteren Veröffentlichung von Geschäften im Sinne von Art. 7 MiFIR |
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Dokumentation der verzögerten Veröffentlichung von Geschäften: Umfang der Inanspruchnahme einer Gestattung nach Art. 20 Abs. 2 MiFIR |
Hinsichtlich ihrer Verpflichtungen nach Art. 20 Abs. 1 MiFIR dokumentieren Wertpapierdienstleistungsunternehmen für jede Anlage- und Unteranlageklasse von Finanzinstrumenten den Umfang der Inanspruchnahme einer späteren Veröffentlichung von Geschäften im Sinne von Art. 20 Abs. 2 MiFIR |
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Dokumentation der verzögerten Veröffentlichung von Geschäften: Umfang der Inanspruchnahme einer Gestattung nach Art. 11 MiFIR |
Hinsichtlich ihrer Verpflichtungen nach Art. 10 Abs. 1 MiFIR dokumentieren Wertpapierdienstleistungsunternehmen für jede Anlage- und Unteranlageklasse von Finanzinstrumenten den Umfang der Inanspruchnahme einer späteren Veröffentlichung von Geschäften im Sinne von Art. 11 MiFIR |
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Dokumentation der verzögerten Veröffentlichung von Geschäften: Umfang der Inanspruchnahme einer Gestattung nach Art. 21 Abs. 4 MiFIR |
Hinsichtlich ihrer Verpflichtungen nach 21 Abs. 1 MiFIR dokumentieren Wertpapierdienstleistungsunternehmen für jede Anlage- und Unteranlageklasse von Finanzinstrumenten den Umfang der Inanspruchnahme einer späteren Veröffentlichung von Geschäften im Sinne von Art. 21 Abs. 4 MiFIR |
WpHG-Compliance: Besondere Anforderungen nach §§ 63 WpHG
[…] Compliance-Funktion überprüft, ob die in den Organisations- und Arbeitsanweisungen aufgeführten Kontrollhandlungen durch die Fachabteilungen regelmäßig und ordnungsgemäß […]