Wichtige Updates aus dem FIU Bericht 2020: Im Vergleich zum Vorjahr stieg laut FIU Bericht 2020 das Meldeaufkommen im Jahr 2020 um weitere rund 25 %, wobei auch ohne Betrachtung der Verdachtsmeldungen mit Bezug zur Corona-Pandemie ein deutliches Wachstum zu verzeichnen ist. Neben der operativen Analyse von Verdachtsmeldungen konnte die FIU durch die einzelfallunabhängige strategische Analyse neue Methoden und Trends im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifizieren.
Im Berichtsjahr wurden von der FIU insgesamt fünf neue Typologiepapiere veröffentlicht:
# Besondere Anhaltspunkte für Versicherungsvermittler,
# Betrugs- und Geldwäscheaktivitäten im Zusammenhang mit COVID-19,
# Besondere Anhaltspunkte für Geldwäsche im Rahmen der Einziehung fremder oder abgetretener Forderung,
# Besondere Anhaltspunkte für den Uhren- und Schmuckhandel“ und
# Besondere Anhaltspunkte im Zusammenhang mit Transaktionen mit Bezug zu Kryptowerten und Kryptoverwahrgeschäften.
Wichtige Updates aus dem FIU Bericht 2020
Die 10 Risikoschwerpunkte werden von der FIU fortgeführt. Wichtige Updates aus dem FIU Bericht 2020 sind:
#1 Immobilien: Immobilien tragen ein hohes Risiko für Geldwäsche in sich. So geht der Verkauf zumeist mit hohen Transaktionsvolumina einher. Zudem ergeben sich zahlreiche rechtliche Gestaltungsoptionen zur möglichen Verschleierung der Mittelherkunft und der Eigentumsverhältnisse, auch unter Einbindung in- und ausländischer juristischer Personen. Immobilien
gelten als konjunkturunabhängiges Investitionsgut als besonders wertstabil, standortgebunden, nur bedingt substituierbar und somit als das bedeutendste Anlageobjekt in Deutschland.
#2 Einsatz von Bargeld (bei dem Erwerb hochwertiger Güter): Der Handel mit hochwertigen Gütern erleichtert bei Barabwicklung das anonyme Platzieren größerer Summen. Zudem
ermöglichen die häufig nicht regulierten und informellen Geschäftsabläufe die Einspeisung inkriminierter Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf.
Im Fokus ist der Erwerb von Kraftfahrzeugen, Kunst und Antiquitäten sowie anderen Luxuswaren.
#3 Handelsbasierte Geldwäsche („Trade Based Money Laundering“): Die handelsbasierte Geldwäsche profitiert von der Komplexität der Waren- und Geldströme im internationalen Handelsverkehr. Über- und Unterfakturierung, Mehrfachabrechnungen von Waren und Dienstleistungen, fiktive Handelsgeschäfte, Lieferungen mit abweichendem Inhalt sowie Falschbeschreibungen, Einschaltung von Drittparteien als Mittler oder die Einbindung von Briefkastenfirmen sind typische Anwendungsfälle. Deutschland als starker Warenexporteur und -importeur ist in besonderem Maße „attraktiv“ für diese typische Methode der Geldwäsche.
#4 Glücksspiel / Wetten: Die Glücksspielbranche bietet u. a. durch den bestehenden, vielfältigen Online-Markt Gestaltungsoptionen zur Verschleierung der Herkunft und weiteren Verwendung
der eingesetzten Mittel. Eine hohe Umlaufgeschwindigkeit und der Einsatz von Bargeld unterhalb der Identifizierungsschwelle von 2.000 Euro erhöhen die Anfälligkeit des Glücksspielsektors für Geldwäsche.
#5 Organisierte Kriminalität in Form der „Clan Kriminalität“: Die Organisierte Kriminalität bildet bei der Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland einen Schwerpunkt.
Organisierte Täterstrukturen und hieraus entstehende großvolumige Gewinne aus illegalen Geschäften müssen zur Einspeisung in den legalen Wirtschaftskreislauf zwingend gewaschen werden. Hierbei stehen insbesondere ausländische Clans im gegenwärtigen Fokus der Strafverfolgungsbehörden und deren polizeilichen Ermittlungen.
#6 Schwere (Steuer-)Straftaten am Beispiel Umsatzsteuer-Karusselle: Der grenzüberschreitende Handel zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten kann durch die Ausgestaltung des Umsatzsteuerrechts zu einem Steuererstattungsanspruch führen. Umsatzsteuerkarusselle nutzen dies regelmäßig im einem großangelegten, grenzüberschreitenden Steuerbetrug aus. Bis die zuständige Steuerprüfung Kenntnis über die Hinterziehung erlangt, existieren die betroffenen Firmen oftmals nicht mehr.
#7 Gewerbsmäßiger Betrug: Als Vortat der Geldwäsche treten gewerbsmäßige Betrugshandlungen vor allem im Zusammenhang mit Internetbetrügern auf, die Verfahren zur Kontoeröffnung für sich ausnutzen und z. B. für den Betrieb von Fakeshops oder zur Weiterleitung von Geldern im Zusammenhang mit Love-Scamming-Aktivitäten nutzen. Formen des gewerbsmäßigen Betruges werden hierbei auch unter Missbrauch der Identität durchgeführt. Der sogenannte Identitätsdiebstahl ist jedoch kein zwingendes Kriterium für eine gewerbsmäßige Begehungsform, vielmehr zielt diese stets darauf ab, sich aus einer wiederholten Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.
#8 Einsatz neuer Zahlungsmethoden: Mit der stetigen (technischen) Weiterentwicklung von Zahlungsmethoden geht eine deutliche Beschleunigung von Transaktionen z. B. durch Instant
Payments via Apps und Smartphones, einher. Auch der Einsatz von Kryptowerten als Zahlungsmittel fällt unter diesen Themenbereich. Bei entsprechenden Abwicklungsplattformen bzw. elektronischen Zahlungssystemen ist aufgrund der regelmäßig angewandten Verschlüsselungstechniken und der internetbasierten Übertragungswege eine Rückverfolgung der Transaktionen nur erschwert oder überhaupt nicht möglich. Vor diesem Hintergrund sind sie als Vehikel für Geldwäschehandlungen und für Zwecke der Terrorismusfinanzierung anfällig.
#9 Missbrauch von NGOs/NPOs: Non Governmental Organisations (NGOs) und Non Profit Organisations (NPOs) genießen ein hohes gesellschaftliches Ansehen. Sie sind regelmäßig länderübergreifend tätig und verfügen über große finanzielle Ressourcen, was einen Missbrauch für Zwecke der Terrorismusfinanzierung interessant macht. Einerseits können Teile der zugeführten Hilfsgelder an terroristische Organisationen weitergeleitet werden. Andererseits können vermeintliche Hilfsorganisationen unter vollständiger Kontrolle von terroristischen
Gruppierungen stehen und die Mittel gänzlich terroristischen Zwecken zugeführt werden.
#10 Missbrauch von Finanztransfergeschäften: Vor dem Hintergrund der Terrorismusfinanzierung kann auch die Abwicklung von Transaktionen über Finanztransferdienstleister missbraucht werden. Insbesondere grenzüberschreitende Transaktionen unterliegen einem erhöhten Risiko, wenn das Empfängerland als sogenanntes Hochrisikoland gilt. Hier besteht die
Gefahr, dass Geldbeträge in Konfliktzonen gelangen und für terroristische Zwecke verwendet werden.
Risikoschwerpunkt Gewerbsmäßiger Betrug – Wichtige Updates aus dem FIU Bericht 2020
Im Jahr 2020 wurde der Risikoschwerpunkt Gewerbsmäßiger Betrug und Identitätsdiebstahl von der FIU neu gefasst und das bisherige Zusatzkriterium „Identitätsdiebstahl“ ersatzlos gestrichen. Die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten bleibt laut FIU ein gängiger Modus Operandi der Geldwäsche.
Insbesondere Direktbanken bieten Kunden die Möglichkeit, im Rahmen der Kontoeröffnung eine Identitäts- und Legitimationsprüfung mittels Video-Ident-Verfahren durchzuführen. Bei solchen Video-Ident-Verfahren wird die Identitätsprüfung, die das Finanzinstitut bei Kontoeröffnung durchführen muss, mittels einer Videokonferenz durchgeführt.
Der Kunde muss sich im Rahmen der Videokonferenz ausweisen und Fragen in Zusammenhang mit seiner Identität und Legitimation beantworten. Somit müssen Kunden nicht persönlich in eine Filiale kommen oder an einem Post-Ident-Verfahren teilnehmen, um sich auszuweisen. Das Video-Ident-Verfahren bietet laut FIU ein erhebliches Missbrauchspotential.
Durch „Social Engineering“ werden im Rahmen der vermeintlichen Durchführung von Bewerbungsgesprächen, Errichtung von Mietkautionskonten oder angeblichen Tests von Video-Ident-Verfahren persönliche Daten abgefragt und anschließend zur Eröffnung von weiteren Konten missbräuchlich benutzt.
Die unter dem Namen ihrer Opfer eröffneten Konten verwenden die Täter dann für kriminelle Zwecke, meist im Zusammenhang mit gewerbsmäßigem Betrug, z. B. für das Betreiben von Fake-Shops oder unmittelbar zur Geldwäsche.
Wichtige Updates aus dem FIU Bericht 2020 – Phishing: Unter Phishing versteht man das Beschaffen von Passwörtern und anderen persönlichen Informationen mit gefälschten E-Mails oder Websites. Mit den „gefischten“ persönlichen Daten können Betrüger im Internet nahezu alle Geschäfte im Namen der Geschädigten abwickeln.
Häufig deutete das Transaktionsverhalten laut FIU darauf hin, dass die Gelder aus gewerbsmäßigen Betrugshandlungen (z. B. Phishing, Warenbetrug/Fake-Shop, Love Scamming, etc.) stammen.
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Tag 1:
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