Welche Geldwäscheregeln kommen noch in 2021? Der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzt den Umfang der Geldwäsche weltweit auf 4 Billionen Dollar jährlich. In Deutschland geht man laut einer Dunkelfeldstudie von 100 Mrd. Euro pro Jahr aus. Die nichtfinanziellen Risiken durch Geldwäsche wachsen für Finanzinstitute. Insbesondere in der Geldwäschebekämpfung wird eine noch härtere Gangart der Aufseher erwartet. Die erhöhte Aufmerksamkeit erhöhe das Risiko von Strafen.
Welche Geldwäscheregeln kommen noch in 2021?
Angesichts der anhaltenden Probleme treiben nationale und europäische Institutionen die Regulierung weiter voran.
6. EU Geldwäsche-Richtlinie schließt strafrechtliche Lücken. Mit der 6. Geldwäscherichtlinie wird die Definition für Geldwäsche vereinheitlicht, um auch strafrechtliche Lücken in der Gesetzgebung einzelner EU-Staaten zu beseitigen. Als Reaktion auf neue kriminelle Aktivitäten gibt es nun eine harmonisierte Liste mit 22 Vortaten, die Geldwäsche darstellen. Hierzu zählen auch Steuervergehen, Umweltkriminalität und Cyber-Kriminalität.
Bei der Umsetzung der sogenannten sechsten Geldwäscherichtlinie ist der deutsche Gesetzgeber über das geforderte Maß hinausgegangen. Es kann nunmehr jede strafbare Handlung eine Vortat zur Geldwäsche sein. Konkret sieht das Gesetz vor, dass es künftig nicht mehr darauf ankommt, dass Vermögenswerte aus ganz bestimmten Straftaten stammen. Entscheidend solle nur noch sein, dass ein Vermögenswert durch irgendeine Straftat erlangt wurde. Egal, ob durch Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Menschenhandel, Betrug oder Untreue.
Wenn der Täter die kriminelle Herkunft des Vermögenswertes leichtfertig nicht erkennt oder sogar in Kauf nimmt und ihn verbirgt oder verschleiert, so greift dann bereits der neue Tatbestand der Geldwäsche. In der Praxis wird dies zu einem massiven Anstieg der geldwäscherechtlichen Ermittlungsverfahren führen.
Aktuell im Gesetzgebungsprozess befindet sich der Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153. Es geht um die bessere Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten.
Das Transparenzregister wird damit künftig als Vollregister nicht nur einen quantitativ umfassenden Datenbestand zu den wirtschaftlich Berechtigten enthalten. Den wirtschaftlich Berechtigten zu kennen, ist eine entscheidende Grundlage, um das Risiko für illegale Geschäfte zu bewerten.
Neues 6-Punkte-Paket zur Geldwäscheprävention
Nach der 6. EU-Richtlinie hat die EU-Kommission mit der Arbeit an einem neuen 6-Punkte-Paket begonnen. Dieses soll noch im Juli veröffentlicht werden. Vorgesehen ist die Abkehr von EU-Richtlinien, die den einzelnen Mitgliedstaaten Spielräume ermöglicht. Künftig will die EU über Verordnungen unmittelbares Recht setzen.
Die EU-Kommissarin Mairead McGuinness wird wie folgt zitiert: „Das neue Paket wird der Big Bang sein“. Die Schaffung einer EU-weiten Geldwäsche-Superbehörde sei das „Herzstück“ der Reformen. Die neue Institution soll die Aufgaben der Gelwäsche-Aufsicht und der FIU-Koordination unter einem Dach vereinen. Finanzunternehmen mit hohem Risiko, die international tätig sind, sollen künftig direkt beaufsichtigt werden.
Welche Geldwäscheregeln kommen noch in 2021?
Die EU-Geldwäscheaufsicht zielt darauf ab, die 27 Financial Intelligence Units (FIUs) zu unterstützen und die Koordination zu verbessern. Informationen sollen einfacher ausgetauscht werden können. Die neue EU-Aufsicht soll 2024 ihre Arbeit aufnehmen und zwei Jahre später mit der direkten Aufsicht über die nationalen AML-Behörden beginnen.
Bargeldzahlungen sollen begrenzt werden
Welche Geldwäscheregeln kommen noch in 2021? Im Rahmen des 6-Punkte-Pakets ist geplant, einen Höchstbetrag für Bargeldzahlungen von 10 000 Euro einzuführen. Einige Länder wie Deutschland erlauben noch Bargeldzahlungen in nahezu unbegrenzter Höhe.
Aufbau einer zentralen EU-weiten Datenbank
Welche Geldwäscheregeln kommen noch in 2021? Zu den Neuregelungen zählen auch die technischen Regulierungsstandards für eine zentrale Datenbank zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU. Diese Regulierungsstandards werden derzeit konsultiert. Eine solche Datenbank gilt als ein Schlüsselinstrument für die künftige EU-Aufsicht.
Darüber hinaus hat die EBA die Leitlinien zur Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden und zu den Faktoren, die Kredit- und Finanzinstitute bei der Bewertung des Geldwäscherisikos finalisiert. Danach haben Unternehmen eine ganzheitliche Risikobetrachtung vorzunehmen. Die Leitlinien enthalten detaillierte Risikofaktoren, an denen sich zu Meldungen Verpflichtete orientieren können. Außerdem sind nun auch Geldwäscherisiken für Crowdfunding-Plattformen, E-Geld-Emittenten sowie Anbieter der neuen Zahlungsdienste, Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste mit Risikofaktoren klar umrissen.
Risikobasierter Ansatz für Kryptoverwahrer – Know your pseudonym
Die FATF hat einen Leitfadenentwurf für einen risikobasierten Ansatz für virtuelle Assets und Virtual Asset Service Provider (VASP) vorgelegt. Die Überarbeitungen konzentrierten sich u.a. auf die Definitionen von virtuellen Vermögensgegenständen, die Anwendung der FATF-Standards auf Stablecoins, die Risiken sowie Risikominderungsmaßnahmen für Peer-to-Peer-Transaktionen.
Diese Änderungen an den bereits bestehenden FATF-Leitlinien zielen darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen für VASPs aufrechtzuerhalten sowie die Möglichkeit der regulatorischen Arbitrage zwischen Ländern zu minimieren. In einem aktuellen FIU Typologie-Papier werden Kryptoverwahrer hinsichtlich ihrer Geldwäscherisiken detailliert analysiert. Bei Kryptozahlungen ist zwar eine hohe Transparenz über die Historie der Transaktionen gegeben. Ganz anders stellt sich das beim Know your customer -Prinzip dar. Allein über die Blockchain kann der Nutzer einer Adresse nicht identifiziert werden. Daher muss sich Geldwäscheprävention in dem Bereich auf die Frage fokussieren, wem tatsächlich die „Wallet“ gehört („Know your pseudonym“).“
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