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Welche Aufgaben hat die Anti Financial Crime Alliance?

Welche Aufgaben hat die Anti Financial Crime Alliance? Mit BaFin Journal 10-2019 wurde über die Neugründung der Anti Financial Crime Alliance berichtet. Aufseher, Strafverfolger und Banken in Deutschland bündeln nun ihre Kräfte im Kampf gegen Finanzkriminalität. Die BaFin, die Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls und das Bundeskriminalamt haben mit mehr als einem Dutzend Banken Ende September die Anti Financial Crime Alliance, die AFCA, gegründet. Die neue öffentlich-private Partnerschaft hat das Ziel, gemeinsam gegen Geldwäscher und Terrorfinanzierer vorzugehen. Im Mittelpunkt der Anti Financial Crime Alliance steht dabei vor allem der Austausch von Wissen und Informationen.   Welche Aufgaben hat die Anti Financial Crime Alliance?  

Welche Aufgaben hat die Anti Financial Crime Alliance?

Die AFCA wurde mit der Absicht gegründet, eine dauerhafte, strategische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu etablieren. Es sollen Lösungsansätze erarbeitet werden, die den strategischen Informationsaustausch vertiefen. Das Ziel der Anti Financial Crime Alliance ist, Muster und Phänomene zu identifizieren, die uns dabei helfen, neue Typologien zu entwickeln, um die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung allgemein zu verbessern. Die BaFin ist neben der federführenden Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen des Zolls, auch bekannt als Financial Intelligence UnitFIU, und dem Bundeskriminalamt einer der Vertreter des öffentlichen Sektors im ManagementBoard der AFCA. Die Industrie ist ebenfalls mit drei Beteiligten vertreten. Als Mitglied des Management-Boards bestimmt dieBaFin die gesamtstrategische Ausrichtung der AFCA mit. Großbritannien dient mit der Joint Money Laundering Intelligence Taskforce, der JMLT, als Vorbild für die Anti Financial Crime Alliance.  

Die BaFin warnt: Das Schadenspotenzial für einzelne Geldhäuser kann ein unkalkulierbares Ausmaß erreichen – und sogar zur Insolvenz einer Bank führen.

Es gibt laut Auskunft BaFin zum Umfang von Geldwäsche nur ungefähre Schätzungen, die angesichts des großen Dunkelfeldes nur schwer verifiziert werden können. Wenn man sich aber die wenigen Studien anschaut, die es dazu gibt, so stellt die BaFin fest: Das gesamte Geldwäschevolumen im Finanz- und Nichtfinanzsektor Deutschlands liegt deutlich über 50 Milliarden Euro und erreicht wahrscheinlich die Größenordnung von mehr als 100 Milliarden Euro jährlich. Auch die vierte Geldwäscherichtlinie weist darauf hin: Bei drohender Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können die Solidität, die Integrität und die Stabilität der Kreditinstitute wie der sonstigen Finanzinstitute schweren Schaden nehmen. Auch das Vertrauen in das Finanzsystem schwindet.  

Die vierte und fünfte EU-Geldwäscherichtlinie

Das deutsche Geldwäschegesetzes fußt derzeit auf der vierten EU-Geldwäscherichtlinie. Mit der fünften EU-Geldwäscherichtlinie beabsichtigt der europäische Gesetzgeber, das präventive System weiter zu verbessern, um Geldwäschepraktiken und Terrorismusfinanzierung noch wirksamer zu bekämpfen. Die Vorgaben der Richtlinie sind bis zum 10. Januar 2020 in nationales Recht umzusetzen. Geplant ist, unter anderem zusätzliche Unternehmen in den Kreis der Verpflichteten aufzunehmen sowie die Anforderungen der Sorgfaltspflicht bei Transaktionen zu erhöhen, die in Zusammenhang mit als hochriskant eingestuften Drittländern stehen. Die Anti Financial Crime Alliance ist ein weiterer Baustein um die Geldwäscheprävention in Deutschland schlagkräftiger aufzustellen. Die wichtigsten Neuerungen haben wir Ihnen mit unseren S+P Seminaren Geldwäscheprävention zusammengefasst. Dort erhalten Sie auch das neue Organisations-Handbuch Geldwäscheprävention 5. / 6. EU Geldwäscherichtlinie.  

Die Teilnehmer haben auch folgende Seminare Geldwäscheprävention besucht….

Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäsche und Fraud – Basisseminar Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäsche und Fraud – Aufbauseminar Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäsche & Fraud – Update Seminar Geldwäschebeauftragter: Aufbauseminar – Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäscheprävention für Leasing- & Factoring-Unternehmen Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäscheprävention für Versicherungsunternehmen Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäscheprävention für Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institut

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