Welche Pflichten haben Sie als Geldwäsche Officer? Pflichten als Geldwäsche Officer: 16 Aufgaben, welche der Geldwäschebeauftragte zwingend erfüllen muss:
Implementierung und Überwachung sämtlicher Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Ansprechpartner für BaFin, FIU und Strafverfolgungsbehörden
Einrichtung eines angemessenen Risikomanagements einschließlich klarer Berichtspflichten
Erstellung einer institutsspezifischen Gefährdungsanalyse
Entwicklung und Aktualisierung interner Grundsätze, angemessener Geschäfts- und kundenbezogener Sicherungssysteme
Durchführung laufender risikoorientierter, prozessbegleitender oder zumindest zeitnaher Überwachungs-, Prüfungs- und Kontrollmaßahmen
Fortlaufende Entwicklung von Strategien und Sicherungsmaßnahmen
Betrieb und Aktualisierung angemessener Datenverarbeitungssysteme
Untersuchung ungewöhnlicher oder zweifelhafter Sachverhalte
Bearbeitung von Verdachtsfällen einschließlich der Abgabe von Verdachtsmeldungen
Entscheidung über den Abbruch der Geschäftsbeziehung unter Einbeziehung der Geschäftsleitung
Information der Geschäftsleitung und des Aufsichtsorgans: Gegenüber der Geschäftsleitung insbesondere über Defizite der Verhinderungsmaßnahmen und zur Behebung von Defiziten ergriffene Maßnahmen, Erstellung eines mindestens jährlichen Berichts über Tätigkeit und die Gefährdungssituation des Instituts ggf. im Rahmen der Gefährdungsanalyse sowie von Ad hoc Berichten bei Vorliegen besonderer Anlässe.
Der Vorstand hat den Bericht dem Vorsitzenden des Aufsichtsorgans weiterzuleiten, wobei wesentliche Abweichungen von Bewertungen des Geldwäschebeauftragten besonders zu dokumentieren sind. Der Vorsitzende des Aufsichtsorgans hat seinerseits Auskunftsrechte direkt gegenüber dem Geldwäschebeauftragten.
Durchführung von Schulungen und laufende Unterrichtung der Mitarbeiter über neue Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie neue gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben und daraus folgende Verhaltensregelungen
Beratung und Unterstützung von Mitarbeitern und Geschäftsbereichen bei der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Einbeziehung in Erstellung und Änderung einschlägiger Organisations- und Arbeitsanweisungen
Zu den Pflichten als Geldwäsche Officer zählt der Aufbau eines Risikomanagements nach § 4 GwG. Dieses Risikomanagement muss folgende Anforderungen erfüllen:
Die Verpflichteten müssen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung über ein wirksames Risikomanagement verfügen, das im Hinblick auf Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit angemessen ist. Das Risikomanagement umfasst eine Risikoanalyse nach § 5 sowie interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6. Beide, Risikoanalyse und interne Sicherungsmßnahmen sind durch den Geldwäsche Officer zu erarbeiten.
Verantwortlich für das Risikomanagement sowie für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Bestimmungen in diesem und anderen Gesetzen sowie in den aufgrund dieses und anderer Gesetze ergangenen Rechtsverordnungen ist ein zu benennendes Mitglied der Leitungsebene. Die vom Geldwäsche Officer erarbeitete Risikoanalyse sowie die internen Sicherungsmaßnahmen bedürfen der Genehmigung dieses Mitglieds.
Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 16, also Güterhändler müssen über ein wirksames Risikomanagement verfügen, soweit sie im Rahmen einer Transaktion Barzahlungen über mindestens 10 000 Euro tätigen oder entgegennehmen.
Bestellung und Entpflichtung des Geldwäschebeauftragten
Entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis fordert das GwG die Verpflichteten dazu auf, Bestellung und Entpflichtung des Geldwäschebeauftragten, wozu auch dessen Stellvertreter zählt, der BaFin mitzuteilen. Mit der Anzeige wird der BaFin ein aktualisierter Kenntnisstand verschafft . Dabei sind zumindest Name und Datum sowie Angaben über die Sachkunde (z.B. Übersicht über beruflichen Werdegang) bei der Abberufung auch deren Gründe anzugeben.
Wechselt der MaRisk-Compliance-Beauftragte ist das Aufsichtsorgan hierüber zu informieren. Für den Geldwäschebeauftragten oder den WpHG-Compliance-Beauftragten bestehen darüber hinaus Anzeigepflichten gegenüber der BaFin hinsichtlich der Bestellung, der Abberufung sowie Änderungen in diesen Positionen.
Darf der Geldwäschebeauftragte auch andere Funktionen übernehmen?
Der Ausübung weiterer Funktionen im Unternehmen steht die Stellung des Geldwäschebeauftragten grundsätzlich nicht entgegen, sofern diese die Pflichen als Geldwäsche Officer nicht beeinträchtigen.
Eine gleichzeitige Tätigkeit des Geldwäschebeauftragten in der Internen Revision ist nicht möglich. Eine Interessenskollision kann auch bestehen, wenn ein kontinuierlich unmittelbarer Kundenkontakt besteht oder der Geldwäschebeauftragte im Vertrieb tätig ist.
Auch sollte der Geldwäschebeauftragte nicht zugleich Datenschutzbeauftragter sein.
Mit Ausnahme der Anbindung an das WpHG-Compliance oder das Risikocontrolling auf gleicher Ebene und mit gleichzeitiger Leitungswahrnehmung sollte zudem keine Anbindung an andere Organisations- und Stabsbereiche erfolgen. Wird eine Anbindung bspw. an den Rechtsbereich vorgenommen, ist dies unter Darlegung der Gründe prüfungstechnisch nachvollziehbar zu dokumentieren.
Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können.Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a DSGVO zu. Das EuGH stuft die USA als Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. So besteht etwa das Risiko, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne bestehende Klagemöglichkeit für Europäer.Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.