Online Schulung Geldwäscheprävention: Mitarbeiter Finanzunternehmen
- EU Geldwäscherichtlinie: Neue Anforderungen für Finanzunternehmen
- KYC-Check nach § 11 GwG als Finanzunternehmen sicher durchführen:
- Zeitpunkt der Identifizierung
- Verfahren zur Identitätsprüfung nach § 13 GwG
- KYC-Check bei natürlichen Personen
- KYC-Check bei juristischen Personen und Personengesellschaften
- Zusatzanforderungen bei Treuhandgesellschaften
- Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten:
- Mehrstufige Beteiligungsstrukturen
- Fiktiver wirtschaftlich Berechtigter
- Börsennotierte Gesellschaften
- Transparenzregister § 18 GwG
- Typische Verdachtsmomente, die Sie als Mitarbeiter im Finanzunternehmen beachten müssen
- Verdachtsmeldung nach § 43 GwG fristgerecht vornehmen
S+P Online Schulung Geldwäscheprävention: Mitarbeiter Finanzunternehmen
- Einfache Handhabung für Geldwäschebeauftragte
- Buchung mit oder ohne Prüfung
- Melden Sie einfach die zu schulenden Mitarbeiter an. Bequem und einfach.
- E-Learnings mit individuellen Schwerpunkten sind möglich.
Dauer des E-Learnings:
Dauer des E-Learnings: 60 MinutenUnsere Preise:
E-Learning Basis: 46,– € pro Person zzgl. MwSt E-Learning mit Prüfung: + zzgl. 10,– € Paketpreise ab 25 Nutzern. Gerne beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für Online Schulung Geldwäscheprävention: Mitarbeiter Finanzunternehmen.Kontakt:
E-Mail: service@sp-unternehmerforum.deS+P Online Schulung Geldwäscheprävention: Mitarbeiter Finanzunternehmen bietet:
- Einfache Handhabung für Geldwäschebeauftragte
- Buchung mit oder ohne Prüfung
- Melden Sie einfach die zu schulenden Mitarbeiter an. Bequem und einfach mit der S+P Excel Übersicht.
- Die Steuerung und Auswertung des Kurses übernehmen wir für Sie.
- Sie erhalten einen prüfungssicheren Nachweis mit Übersicht zu den Teilnehmern, Ergebnissen und zum Nachschulungsbedarf.
- Sie haben keinen administrativen Aufwand.
- Schulungszertifikat für die Teilnehmer zum Download.
- Die S+P E-Learning-Plattform ist selbstverständlich DSGVO-konform organisiert.
Die BaFin Auslegungshinweise regeln in Kapitel 3.6 Unterrichtung der Beschäftigten folgende Pflichten:
- Nach § 6 Abs. 2 Nummer 6 GwG müssen die Verpflichteten grundsätzlich alle ihre Beschäftigten erstmalig und laufend in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die insoweit bestehenden geldwäscherechtlichen Vorschriften und Pflichten sowie Datenschutzbestimmungen unterrichten.
- Die Unterrichtung kann dabei im Rahmen von Präsenz-Schulungen erfolgen oder unter Verwendung von inhaltlich angemessenen und aktuellen IT-gestützten Schulungsprogrammen oder Schulungsunterlagen.
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