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Geldwäscheprävention Blockchain + Bitcoin + Virtuelle Währungen: Seminare in Hamburg

Sind Sie fit & proper als Geldwäschebeauftragter? Sie erlernen mit Geldwäscheprävention Blockchain + Bitcoin + Virtuelle Währungen: Seminare in Hamburg die wesentlichen Pflichten als Geldwäsche-Beauftragter:
  • Umsetzungs-Fahrplan zur 5. EU-Geldwäscherichtlinie
  • Umsetzung der neuen Verwaltungspraxis – Die neuen BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise
  • Begrenzung der persönlichen Haftungsrisiken des Geldwäschebeauftragten
  • Welche Lösungsansätze gibt es, um Vermögensschäden und Haftungsfälle zu vermeiden?
  • Sorgfaltspflichten und Handlungsstrategien in der Praxis
  • Neue Anforderungen der 5. EU Geldwäscherichtlinie
  Geldwäscheprävention Blockchain + Bitcoin + Virtuelle Währungen: Seminare in Hamburg; bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr. L02.   Geldwäscheprävention Blockchain + Bitcoin + Virtuelle Währungen: Seminare in Hamburg  

Zielgruppe zu Geldwäscheprävention Blockchain + Bitcoin + Virtuelle Währungen: Seminare in Hamburg

Von den neuen Pflichten sind Unternehmen erfasst, die das Kryptoverwahrgeschäft betrieben. Zu den virtuellen Währungen zählen Token mit Tausch- und Zahlungsfunktion sowie Token, die Anlagezwecken dienen. Hierzu zählen Security Token und Investment Token. Geldwäscheprävention Blockchain + Bitcoin + Virtuelle Währungen: Seminare in Hamburg richtet sich an:
  • Geschäftsführer und Vorstände bei Unternehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft betreiben
  • Geldwäschebeauftragte von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten nach § 1 Absatz 2a des  ZAG
  • Geldwäschebeauftragte von Unternehmen, welche virtuelles Geld verwahren,
  • Geldwäschebeauftragte von Unternehmen, die für die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten zuständig sind,
  • Im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von vergleichbaren Instituten mit Sitz im Ausland
Sie haben Fragen zum Sachkundennachweis für Geldwäsche-Beauftragten? Aktuelle Informationen zur Sachkunde und Pflichten des Geldwäsche-Beauftragten erhalten Sie in unserem Informationsblog.  

Feedbacks der Teilnehmer zu unseren Seminaren Fit & Proper als Geldwäschebeauftragter:

  • Wertvolle Praxisbeispiele
  • Klärung von eigenen Fragen
  • Hervorragender Referent
  • Wertvolle Unterlagen/ Checklisten erhalten
  • Ausgesprochen gute Extras (bspw. Tipps zur Recherche)
Aktuelle Feedbacks aus dem Seminar Frankfurt.  

Ihr Nutzen mit Geldwäscheprävention Blockchain + Bitcoin + Virtuelle Währungen: Seminare in Hamburg

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten als Geldwäsche-Beauftragter
  • Sorgfaltspflichten §10 GwG: Prüfungsschwerpunkte der Aufsichtsbehörden
  • Neue Anforderungen an die Geldwäscheprävention
  • Risikoanalyse nach §5 GwG und Verdachtsmeldesystem
 

Ihr Vorsprung mit Geldwäscheprävention Blockchain + Bitcoin + Virtuelle Währungen: Seminare in Hamburg

Jeder Teilnehmer erhält folgende Produkte zu: Seminar Geldwäschebeauftragter online buchen:
  • Leitfaden für die direkte Umsetzung des neuen GwG (Arbeitsanweisung mit ca. 80 Seiten, Word-Doc)
  • Muster-Leitfaden zur Erstellung /Fortschreibung einer Risikoanalyse nach §5 GwG (Umfang ca. 20 Seiten, Word-Doc)
  • Teilnehmerzertifikat: Fortbildungsbestätigung gemäß §27 PrüfbV sowie GwG zum Nachweis der Sachkunde
  Programm zu Geldwäscheprävention Blockchain + Bitcoin + Virtuelle Währungen: Seminare in Hamburg

Aufgaben, Rechte und Pflichten als Geldwäsche-Beauftragter

  • Haftungsrechtliche Garantenstellung – BGH-Urteil vom 17. Juli 2009 zur Verantwortlichkeit von Beauftragten – Bußgelder gegen Geldwäsche-Beauftragte –OLG Frankfurt: Urteil vom 10.04.2018
  • Begrenzung von Haftungsrisiken des Geldwäsche-Beauftragten – 5 Mindestanforderungen an die internen organisatorischen Maßnahmen
  • „Ein Tag als Geldwäschebeauftragter“: Tätigkeiten, Kontrollhandlungen und prüfungssichere Dokumentation der Pflichtaufgaben
  • 5. EU Geldwäscherichtlinie: Neue Anforderungen an die Geldwäscheprävention
S+P Tool Box für Geldwäsche-Beauftragte:  S+P Check Risikoanalyse Geldwäsche bei Finanzunternehmen und Nicht- Finanzunternehmen + Neue nationale Risikoanalyse revisionssicher umsetzen  

Sorgfaltspflichten §10 GwG: Prüfungsschwerpunkte der Aufsichtsbehörden

  • Die wichtigsten Sorgfaltspflichten im Überblick
  • Identifikationsprozess und Feststellen der Identität
  • Auftretende Person und Fiktiver wirtschaftlich Berechtigter
  • Erkennen und Monitoring von politisch exponierten Personen und Hoch-Risiko-Kunden
  • Aufbau eines risikobasierten Scorings für das Kundenmonitoring
  • Transparenzregister: Welche Meldepflichten sind bei GmbHs, Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Vereinen zu beachten?
S+P Tool Box für Geldwäsche-Beauftragte: +S+P Muster-Arbeitsanweisung zur Abwehr von Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität – Umsetzung des neuen GwG  

Neue Anforderungen an die Geldwäscheprävention in der Praxis

  • Merkmale, Motive und typische Profile von Tätern
  • Handlungsstrategien bei ungewöhnlichen, komplexen und auffälligen Geschäftsbeziehungen  bzw. Transaktionen
  • Betrugsbekämpfung gemäß §25h KWG: Notfallreaktionen, vorbeugende Maßnahmen und Sofortmaßnahmen
  • Aktuelle Fallstudien aus dem Bereich Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Betrug:
    • Geldwäscheprävention bei Kryptowährungen
    • Geldwäscheprävention bei Finanzunternehmen
    • Geldwäschetypologien in der Factoring- und Leasingbranche
    • Anhaltspunkte für Geldwäsche bei Immobilien und im Güterhandel
    • Besondere Anforderungen bei Glückspielanbietern
    • Neue Entwicklungen, die von der 5. EU Geldwäscherichtlinie aufgegriffen werden
S+P Tool Box für Geldwäsche-Beauftragte:  + S+P Muster-Leitfaden zur Betrugsbekämpfung und Abwehr sonstiger strafbarer Handlungen + S+P Fallstudien: 28 aktuelle Fälle aus dem Bereich Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Betrug  

Risikoanalyse nach §5 GwG und Verdachtsmeldewesen in der Praxis

  • Aufbau, Struktur und Inhalt einer Risikoanalyse mit den Schwerpunkten Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
  • Der risikobasierte Ansatz: Risikoinventur + revisionssichere Klassifizierung der Risiken + Ableiten der internen Sicherungsmaßnahmen §6 GwG
  • Verdachtsmitteilungen nach §§43,45 GwG und Verhalten im Verdachtsfall
  • Neuregelung des Frist-Falls: Wann und Wie ist eine Verdachtsmeldung abzugeben?
  • Tipping off-Verbot §47 GwG: Was müssen Sie beachten?
S+P Tool Box für Geldwäsche-Beauftragte: + S+P Muster-Leitfaden zur Aktualisierung und Fortschreibung einer Risikoanalyse §5 GwG  

Teilnehmerstimmen zum Seminar Geldwäsche-Beauftragter

„Hoher Praxisbezug und sehr nützliche Unterlagen.“ „Sehr hilfreich war der USB-Stick mit den elektronischen Unterlagen.“ „Praxisbezogen und viele Fallbeispiele.“ „Besonders positiv und angenehm die kleine Teilnehmerzahl.“  

Weiterbildungsprogramm für Geldwäscheprävention Kryptowährung

Sie interessieren sich für eine Zertifizierung zum Geldwäsche-Beauftragten? Wählen Sie das passende Seminar aus unserem Weiterbildungsprogramm Geldwäschebeauftragter aus. Vier Seminare, die speziell für Geldwäsche-Beauftragte, stellvertretende Geldwäsche-Beauftragte, Mitarbeiter der Zentrale Stelle sowie für Mitarbeiter, die neu als Geldwäsche-Beauftragter tätig sind, konzipiert wurden. Seminar Geldwäscheprävention Kryptowährung online buchen

S+P Infothek für Unternehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft betreiben

Mit der 5. EU Geldwäscherichtlinie wird das Kryptoverwahrgeschäft in den Katalog der Finanzdienstleistungen aufgenommen. Unternehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft betreiben, sind nun Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 Geldwäschegesetz.  

Neue Anforderungen an Unternehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft betreiben

Damit werden folgende Ziele verfolgt:
  • Die Einordnung als Finanzdienstleistung löst eine Erlaubnispflicht nach § 32 Absatz 1 Satz 1 aus und das das Kryptoverwahrgeschäft betreibende Unternehmen unterliegt nun der Aufsicht der BaFin.
  • Damit wird sichergestellt, dass die BaFin mit ihrem aufsichtsrechtlichen Instrumentarium laufend die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften überwachen kann. Weiterhin wird den derzeit bei der FATF vorgesehenen Anpassungen der Standards Rechnung getragen, die eine geldwäscherechtliche Überwachung oder Aufsicht vorsehen (vgl. FATF/PLEN/RD(2018)20).
  • Schließlich wird mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der notwendige Kundenschutz sichergestellt, der im Hinblick auf die nicht unerheblichen Risiken für die Kunden beim Kryptoverwahrgeschäft erforderlich ist.
Mit der Änderung wird auch die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten erfasst. Damit wird möglichen Ausweichbewegungen auf die für die Nutzer risikoreicherer Verwahrung der Werte bei den Anbietern selbst Rechnung getragen. Erfasst werden im Interesse einer umfassenden Geldwäscheprävention alle digitalen Wertdarstellungen im Sinne des neuen § 1 Absatz 11 Satz 1 Nummer 10, auch wenn diese aufgrund ihrer konkreten Ausgestaltung im Einzelfall einer anderen Kategorie des Finanzinstrumentebegriffs im Sinne des § 1 Absatz 11 Satz 1 KWG zuzuordnen sind.  

Begriff der Kryptowerte: Token mit Zahlungsfunktion, Security Token und Investment Token

Der Begriff der Kryptowerte, der für das Kreditwesengesetz insgesamt gelten soll, greift die Legaldefinition in Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d der Änderungsrichtlinie auf. Nach dieser handelt es sich bei virtuellen Währungen um „eine digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann. Der Definition der Kryptowerte umfasst daher neben Token mit Tausch- und Zahlungsfunktion (u. a. Kryptowährungen), die auch bisher schon als Rechnungseinheiten im Sinne von § 1 Absatz 11 Satz 1 Nummer 7 KWG erfasst sind, auch zu Anlagezwecken dienende Token, insbesondere sog. Security Token und Investment Token, die ggf. als Schuldtitel, Vermögensanlage oder Investmentvermögen nach § 1 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2, 3 und 5 einzustufen sein können. Die Teilnehmer haben auch folgende Seminare Geldwäscheprävention besucht…. Seminar GeldwäschebeauftragterGeldwäsche und Fraud – Basisseminar Seminar GeldwäschebeauftragterGeldwäsche und Fraud – Aufbauseminar Seminar GeldwäschebeauftragterGeldwäsche & Fraud – Update Seminar Geldwäschebeauftragter: Aufbauseminar – Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäscheprävention für Leasing- & Factoring-Unternehmen Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäscheprävention für Versicherungsunternehmen Seminar Geldwäschebeauftragter: Geldwäscheprävention für Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institut Sie suchen ein E-Learning für Ihre Mitarbeiter zur Sicherstellung der Sachkunde. S+P E-Learning bietet Ihnen Compliance-Schulungen mit prüfungs-sicheren Nachweisen zur Teilnahme der zu schulenden Mitarbeiter.

Geldwäscheprävention Blockchain + Bitcoin + Virtuelle Währungen: Seminare in Hamburg

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