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– Seminar: Die neuen MaRisk 7.0 – was ändert sich? –

Das Seminar „Die neuen MaRisk 7.0 – was ändert sich?“ von S+P Seminare ist ein hochwertiges und professionelles Angebot für Banken, Finanzunternehmen und Wertpapierinstitute, die sich auf die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen der MaRisk vorbereiten möchten. In dem Seminar werden die Änderungen der MaRisk 7.0 detailliert erläutert und es wird aufgezeigt, wie sich die Banken, Finanzunternehmen und Wertpapierinstitute darauf einstellen können.

Die neuen MaRisk 7.0 – was ändert sich? Sei up to date

Die neuen MaRisk 7.0 – was ändert sich? Sei up to date

  • Vorstände und Geschäftsführer bei Finanzunternehmen

  • Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Treasury und Risikocontrolling

Online

805 €

Zzgl. gesetzl. MwSt.
  • EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe: Überführung in die MaRisk

  • Nachhaltigkeitsrisiken: MaRisk konkretisieren Regelungen zu ESG

  • Das neue Modul BTO 3: Mindestanforderungen an das Immobiliengeschäft

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Die neuen MaRisk 7.0 – was ändert sich?
Programm zum Seminar: Die neuen MaRisk 7.0 – was ändert sich?

09.15 bis 17.00          

EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe (EBA/GL/2020/06): Überführung in die MaRisk

  • Interne Governance für die Kreditvergabe und Überwachung
    • Kreditrisikoappetit, Kreditrisikostrategie und Kreditrisikolimits
    • Risikokultur: Verfahren einrichten, ob die Mitarbeiter die Risikokultur einhalten
    • Bepreisung und Messung der Rentabilität mit risikoadjustierten Leistungsindikatoren

  • Differenzierte Prozesse für die Kreditvergabe, insbesondere für
    • Kreditvergabe an Verbraucher
    • Kredite an kleine, mittlere und große Unternehmen
    • Finanzierung von Gewerbeimmobilien.

  • Begriffe „Markt“ und „Marktfolge“
    • Funktionstrennung im Immobiliengeschäft bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung
    • BTO 1.1 Vermeidung von Interessenkonflikten
    • Objektivität und Unvoreingenommenheit bei Kreditentscheidungen

Nachhaltigkeitsrisiken: MaRisk konkretisieren Regelungen zu ESG

  • ESG-Risiken: Risikotreiber und Auswirkung auf wesentliche Risikoarten
    • Erstellen von verschiedenen plausiblen Szenarien
    • Soweit sinnvoll soll auch eine quantitative Bewertung erfolgen
    • Risikoindikatoren und Risikoappetit sollen ESG-Risiken explizit berücksichtigen

  • Good Practice Ansätze der BaFin zu ESG
    • Prüfungsrelevante Anforderungen an die Organisationsrichtlinien
    • BTO 1.2 Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe

Das neue Modul BTO 3: Immobiliengeschäft

  • Prinzipien basierte Regelungen für die Aufbauorganisation und die Prozesse
    • bei Direktinvestitionen in Immobilien
    • bei Immobilienerwerb oder -errichtung
    • zur Weiterveräußerung (z. B. Bauträgergeschäft)

  • Bewertung von Immobilien und beweglichen Vermögenswerten
    • Spezifizierung der verwendeten Wertermittlungsmethoden
    • Darstellung der Voten und materielle Plausibilitätsprüfung
  • Anforderungen an die Prozesse im Immobiliengeschäft
    • BTO 3.2.1 Immobilienerwerb oder -errichtung
    • BTO 3.2.2 Weiterbearbeitung und Überwachung
    • BTO 3.2.3 Bearbeitungskontrollen

Weitere Neuerungen mit den MaRisk 7.0

  • Geschäftsmodellanalyse und Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells
  • Handel im Home-Office und weitere Regelungen für Remote Work
  • Erweiterte Anforderungen an das Risikomanagement mit dem neuen Modul AT 4.3.5 (Verwendung von Modellen)
  • Welche Änderungen sind mit den MaRisk 8.0 geplant?
    • Geplante Neuausrichtung der Aufsicht hinsichtlich Spezialfonds
    • ≥ 5 % der Bilanzsumme / 50 Mio. €: Neue bankaufsichtlicher Anforderungen, sofern Spezialfonds wesentliche Anteile an Bilanz aufweisen
    • Investment im Spezialfonds fordert eine MaRisk-konforme Kreditentscheidung mit Risikoanalyse, Votierung und Limitierung


In deinem Seminar enthalten:

Die S+P Tool Box:

Vorträge als PDF: Für ein schnelles Nachschlagen und Auffrischen des Seminarinhalts.

EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe

  • Leitfaden: So überführst du die EBA-Leitlinien in die MaRisk.
    • Nutzen: Ein klarer Fahrplan zur Umsetzung der EBA-Leitlinien in die MaRisk erleichtert die Compliance.

Nachhaltigkeitsrisiken (ESG)

  • S+P Working Paper: MaRisk-konforme Behandlung von ESG-Risiken.
    • Nutzen: Das S+P Tool Risk Inventory unterstützt dich dabei, ESG-Risiken systematisch zu identifizieren und gemäß MaRisk zu handhaben.

Neues Modul BTO 3

  • S+P Working Paper: Mindestanforderungen an das Immobilieneigengeschäft nach BTO 3.
    • Nutzen: Die Working Papers zur schnellen Erfassung der BTO 3-Anforderungen helfen, den Umsetzungsbedarf zu klären.

Praxisnahes Lernen für deinen Arbeitsalltag: Erfolgreiche Beispiele, sofortige Anwendung.

Case Study 1: Umsetzung der EBA-Leitlinien in einem mittelgroßen Kreditinstitut

  • Nutzen: Zeigt praxisnah, wie die EBA-Leitlinien erfolgreich in die MaRisk integriert wurden.

Case Study 2: ESG-Risikomanagement in einer nachhaltigkeitsfokussierten Bank

    • Nutzen: Liefert konkrete Beispiele für die Umsetzung der MaRisk-ESG-Regelungen in der Kreditvergabe.

      5 Gründe warum die S+P Tool Box so beliebt ist

      ✅  Die S+P Tool Box ist sehr praxisorientiert

      Die Tool Box bietet alles, was du für deinen Erfolg benötigst. Instrumente und Techniken helfen dir, das Erlernte schnell in der Praxis einzusetzen. 

      ✅  Die S+P Tool Box bietet einfache und intuitive Instrumente für die Praxis

      Die S+P Tool Box ist sehr einfach zu bedienen. Es gibt keine komplizierten Einstellungen oder Funktionen, die man erlernen muss. Alles, was du tun mußt, ist die Schritte befolgen.

      ✅  Die S+P Tool Box ist sehr effektiv

      Die S+P Tool Box ist sehr effektiv. Man kann in kürzester Zeit sehr gute Ergebnisse erzielen. Man muss nicht stundenlang üben oder trainieren, um gute Ergebnisse in der Praxis zu erzielen.

      ✅  Die S+P Tool Box ist sehr anpassungsfähig

      Die S+P Tool Box ist sehr anpassungsfähig. Man kann die Instrumente an seine eigenen Bedürfnisse und Wünsche anpassen. So bleibst du immer auf dem neuesten Stand.

      ✅  Die S+P Tool Box ist sehr flexibel

      Die S+P Tool Box ist sehr flexibel. Man kann die Instrumente und Working Papers jederzeit und überall einsetzen. Du kannst die Tool Box remote, im Büro oder unterwegs anwenden.


      Was sind die wesentlichen Anforderungen der MaRisk 6.0 an das Risikomanagement?

      Haupttreiber der letzten Überarbeitung waren Änderungen der internationalen Regelsetzung. Mit der aktuellen MaRisk-Novelle wurden die Leitlinien der EBA zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen (Guidelines on management of non-performing and forborne exposures – NPE Guidelines) sowie zu Auslagerungen (Guidelines on outsourcing arrangements – Outsourcing Guidelines) sowie zum ICT Risk (Guidelines on ICT and Security Risk Management – ICT Guidelines) umgesetzt. 

      Die NPE Guidelines unterscheiden zwischen notleidenden Krediten (non-performing loans, NPLs) und notleidenden Risikopositionen (non-performing exposures, NPEs). Diese Unterscheidung wird in die MaRisk übernommen:

      • Während der eine Begriff auf die Kategorisierung der Institute zielt, definiert der andere den Anwendungsbereich der erhöhten Anforderungen.
      • Für die Einstufung eines Institutes als Institut mit hohem NPL-Bestand ist ausschlaggebend, ob das Institut die Quote notleidender Kredite (brutto) von 5 % oder mehr überschreitet.
      • Bei Überschreitung dieser Quote erstreckt sich der Anwendungsbereich der erhöhten Anforderungen auf das Management von notleidenden Risikopositionen (NPEs).

      Neu sind auch die umfassenden Anforderungen zu Forbearance. Dabei umfasst Forbearance jede Art von Zugeständnissen, die Kreditnehmern aufgrund sich abzeichnender oder bereits eingetretener finanzieller Schwierigkeiten gemacht werden. Kreditinstitute sollen solide Forbearance-Prozesse einrichten sowie eine Forbearance-Richtlinie entwickeln.
      Darüber hinaus werden Anforderungen zur Erfassung notleidender Risikopositionen (z. B. in robusten IT-Systemen), Wertminderungen und Abschreibungen (z. B. rechtzeitige Erfassung von Wertminderungen) zur Bewertung von Sicherheiten (z. B. Anforderungen an Wertgutachter) sowie zu Rettungserwerben präzisiert und ergänzt.

      Ebenso detaillierte Anforderungen wurden aus den Outsourcing Guidelines in Abschnitt AT 9 umgesetzt. Die Änderungen betreffen den gesamten Auslagerungszyklus. So wurden Anforderungen zur Risikoanalyse und zur Bestimmung der Wesentlichkeit, zur Ausgestaltung des Auslagerungsvertrages sowie zur Steuerung und Überwachung der Risiken von Auslagerungsvereinbarungen erweitert und präzisiert. Bei wesentlichen Auslagerungen im Auslagerungsvertrag sollen neben Informations- und Prüfungsrechten auch Zugangsrechte berücksichtigt werden. Um die zentrale Steuerung und Überwachung der Risiken von Auslagerungsvereinbarungen zu bündeln, soll jedes Institut, das Auslagerungen vornimmt, selbst einen zentralen Auslagerungsbeauftragten bestimmen. Das zentrale Auslagerungsmanagement, welches ein Institut abhängig von Art, Umfang und Komplexität der Auslagerungsaktivitäten einzurichten hat, dient der Unterstützung des Auslagerungsbeauftragten. Mit der MaRisk Novelle wurde nunmehr auch die Möglichkeit eingeräumt, ein zentrales Auslagerungsmanagement auf Gruppen- bzw. Verbundebene einzurichten.

      Einer der Bereiche, bei dem die Anpassung der MaRisk nun der Aufsichtspraxis der EZB folgt, betrifft die Regelungen zu Datenmanagement, Datenqualität und Aggregation von Risikodaten nach AT 4.3.4 MaRisk. Der zugrunde liegende BCBS 239 Standard richtet sich zwar in erster Linie an systemrelevante Institute, stellt es der zuständigen Aufsicht jedoch ausdrücklich frei, die Anforderungen unter Beachtung des Proportionalitätsprinzips auch an einen erweiterten Institutskreis zu stellen. Diesem Ansatz hat sich die BaFin angeschlossen und erwartet von den bedeutenden Instituten, dass sie ihre Datenqualität an die von der EZB gestellten Anforderungen anpassen.

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      Was ändert sich mit den neuen MaRisk 7.0?

      Die neuen MaRisk-Anforderungen können für Banken eine Herausforderung darstellen. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen Banken ihre internen Prozesse und Systeme überarbeiten. Mit den MaRisk 7.0 sollen Regelungslücken und/oder Neuregelungen zu folgenden 5 Themen erfolgen:

      1. Vorgehen bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung
      2. Direktinvestitionen in Immobilien
      3. Spezialfonds
      4. Geschäftsmodellanalyse
      5. Handel im Home-Office.

      EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung

      Die Aufsicht plant eine zügigere Umsetzung durch eine stärkere Verwendung von Verweisen in den MaRisk auf die EBA-Leitlinien. Dieses Vorgehen soll bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung Anwendung finden.

      Nationale Öffnungsklauseln und Erleichterungen sind für kleinere und mittlere Institute bei der Umsetzung der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung geplant. Damit soll dem Grundsatz der Proportionalität Rechnung getragen werden.

      Direktinvestitionen in Immobilien

      Die Berücksichtigung von Direktinvestitionen in Immobilien soll aufgrund der deutlich gestiegenen Bedeutung von Immobilieneigengeschäften mit den MaRisk 7.0 erfolgen.

      Die kreditprozessualen Anforderungen finden bei Immobilieneigengeschäften über Beteiligungen bereits Anwendung. Hier soll eine Klarstellung erfolgen, welche Regelungen der MaRisk (insbesondere BTO 1) für diese Immobilieneigengeschäfte über Beteiligungen gelten.

      Neben diesen Beteiligungsmodellen nutzen Institute zunehmend auch Direktinvestitionen. Für die ökonomisch ähnlich zu bewertenden Direktinvestitionen finden die Regelungen der MaRisk bislang keine Anwendung.

      Diese Regelungslücke soll über eine Berücksichtigung in einem neuen Abschnitt BTO 3 oder durch Ergänzungen des BTO 1 in den MaRisk 7.0 geschlossen werden.

      Geschäftsmodellanalyse

      Die Geschäftsmodellanalyse / die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells werden in den MaRisk bislang nicht explizit behandelt. Mit den MaRisk 7.0 sollen Klarstellungen mit dem Ziel vorgenommen werden, dass die Themen Gleichlauf von operativer Geschäftsplanung und Berichtswesen in den MaRisk verankert werden.

      Die Geschäftsmodellanalyse hat auch in der Aufsichtsarbeit hohe Bedeutung und stellt einen wichtigen Bestandteil in der SREP-Methodik dar.

      Spezialfonds: Same Counterpart – same risk.

      Die Bankenaufsicht hat folgende Lücken identifiziert:

      • Begrenzte Risikosteuerungsmöglichkeit von Spezialfonds
      • Fehlendes Auslagerungscontrolling in Zusammenhang mit Spezialfonds

      Derzeit besteht ein bankaufsichtlicher „blinder Fleck“ durch Ungleichbehandlung je nach Quelle des Geschäfts:

      • Kreditgeschäfte: marktunabhängiges Votum für Geschäfte oberhalb der Risikorelevanzgrenze erforderlich
      • Handelsgeschäfte – Direktanlagen: marktunabhängiges Votum für jedes Geschäft erforderlich
      • Handelsgeschäfte innerhalb von Spezialfonds: keine einzeladressenbezogenen kreditprozessualen Anforderungen, somit weder Risikoanalyse, noch marktunabhängiges Votum oder Kreditentscheidung derzeit erforderlich. Folglich besteht bei Spezialfonds die Gefahr der Aufsichtsarbitrage. Die derzeitige Handhabung wird als Umgehungstatbestand gewertet.

      Mit den MaRisk 7.0 soll eine grundlegende Verschärfung des Votierungsprozesses bei Spezialfonds erfolgen. Vereinfachungen sind nur noch möglich, sofern

      • Anlagen in Spezialfonds in Summe unterhalb von 5 % der Bilanzsumme liegen oder
      • die Einzelanlagen im Spezialfonds ausreichend granular sind.
      • Die ausgelagerten Dienstleistungen müssen vollständig den MaRisk-Anforderungen AT 9 an Auslagerungen entsprechen.

      Gut vorbereitet und fit für den geschäftlichen Erfolg – mit S+P Seminare MaRisk 7.0


      Die neuen NPL-Leitlinien – ein Fortschritt für die Kreditwirtschaft?

      Die Kreditwirtschaft ist einer der wichtigsten Bereiche der Wirtschaft. Die Kreditwirtschaft trägt zur Stabilität der Wirtschaft bei, indem sie Kreditgeber und Kreditnehmer zusammenbringt. Die Kreditwirtschaft hat in den letzten Jahren jedoch einige Herausforderungen bewältigen müssen, insbesondere in Bezug auf die Vergabe von Krediten.

      Die neuen NPL-Leitlinien sind ein Fortschritt für die Kreditwirtschaft, da sie helfen, die Risiken bei der Vergabe von Krediten zu minimieren. Die neuen Leitlinien regeln die Verfahren und Standards für die Bewertung von Kreditrisiken. Dies bedeutet, dass Kreditgeber nun genauer wissen, welche Risiken mit einem bestimmten Kredit verbunden sind. Zudem können die Leitlinien dazu beitragen, dass potenzielle Kreditnehmer besser über ihre Rechte und Pflichten informiert werden.


      S+P Lounge: der Schlüssel zum Erfolg

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