Welche Pflichten müssen Sie im Compliance als Mitarbeiter beachten? Mit Compliance: E-Learning Finanzunternehmen erlernen Sie folgende fachliche Skills:
Schnittstellen zu Auslagerungen AT 9 MaRisk und Anpassungsprozesse AT 8 MaRisk
Optimales Zusammenspiel mit dem zentralen Auslagerungsbeauftragten
gestalten:
Neue Dienstleistersteuerung AT 9.7 mit Risikoanalyse und neuem
Auslagerungsbericht
Compliance-Beauftragter als zentraler Auslagerungsbeauftragter?
Pre-Outsourcing Analyse nach MaRisk AT 9 und EBA-Leitlinien:
Mindestanforderungen an die Due Diligence Prüfung eines
künftigen Dienstleisters
Wann muss zwingend eine Einstufung als kritische / wesentliche Auslagerung erfolgen?
Worauf hat der Compliance Officer bei Anpassungsprozessen AT 8 MaRisk zu achten?
AT 8.1 MaRisk: Jährlichen Neue Produkte-Check sicher integrieren
Schnittstelle Compliance zu ISB und DSB
Neuer Handlungsbedarf im Compliance Management: Monitoring + Kontrolle + Reporting
E-Learning Basis: 46,– € pro Person zzgl. MwSt
E-Learning mit Prüfung: + zzgl. 10,– €
Paketpreise ab 25 Nutzern. Gerne beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für das Compliance: E-Learning Finanzunternehmen.
Bei der Prüfung, ob die Risikokultur des Finanzunternehmens angemessen ist, orientiert sich die Aufsicht an den vom Financial Stability Board (FSB) im April 2014 formulierten vier Indikatoren für eine angemessene Risikokultur. Diese sind in den EBA Leitlinien zur internen Unternehmensführung ebenfalls wiedergegeben:
die Leitungskultur – Tone from the Top,
Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter – Accountability,
offene Kommunikation und kritischer Dialog – Effective Communication and Challenge sowie
angemessene Anreizstrukturen – Incentives.
Die BaFin Auslegungshinweise regeln in Kapitel 3.6 Unterrichtung der Beschäftigten folgende Pflichten:
Nach § 6 Abs. 2 Nummer 6 GwG müssen die Verpflichteten grundsätzlich alle ihre Beschäftigten erstmalig und laufend in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die insoweit bestehenden geldwäscherechtlichen Vorschriften und Pflichten sowie Datenschutzbestimmungen unterrichten.
Die Unterrichtung kann dabei im Rahmen von Präsenz-Schulungen erfolgen oder unter Verwendung von inhaltlich angemessenen und aktuellen IT-gestützten Schulungsprogrammen oder Schulungsunterlagen.
Die Unterrichtung über Datenschutzbestimmungen kann durch den Datenschutzbeauftragten oder entsprechend geschulte Personen erfolgen.
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