Due-Diligence Prüfung: Welche Pflichten müssen Sie bei Auslagerungen beachten? Auslagerung: Due-Diligence-Prüfung wurden mit den EBA-Leitlinien detailliert geregelt. Vor dem Abschluss einer Auslagerungsvereinbarung und der Prüfung der operationellen Risiken in Zusammenhang mit der auszulagernden Funktion haben die Institute und Zahlungsinstitute im Rahmen ihres Auswahl- und Bewertungsverfahrens sicherzustellen, dass der Dienstleister geeignet ist.
Auslagerung: Due-Diligence-Prüfung bei kritischen und wesentlichen Auslagerungen
Was kritische oder wesentliche Funktionen betrifft, so haben die Institute und Zahlungsinstitute sicherzustellen, dass der Dienstleister
über die geschäftliche Reputation,
angemessene und ausreichende Fähigkeiten,
Fachkenntnisse,
Kapazitäten und Mittel (z. B. personelle und finanzielle Mittel, IT-Ressourcen),
Organisationsstruktur und
gegebenenfalls die erforderliche(n) aufsichtliche(n) Zulassung(en) oder Registrierung(en) zur Wahrnehmung der kritischen oder wesentlichen Funktion in zuverlässiger und professioneller Weise
verfügt.
Nu so ist sichergestellt, daß der Dienstleister seine Verpflichtungen während der Laufzeit des Vertragsentwurfs auch erfüllen kann.
Bei der DueDiligence-Prüfung sind zusätzliche Faktoren, die bei der Durchführung einer Sorgfaltsprüfung eines potenziellen Dienstleisters zu berücksichtigen sind, zu beachten.
Passen das Geschäftsmodell, seine Art, sein Umfang, seine Komplexität, Finanzlage, Eigentums- und Gruppenstruktur?
Bewertung der langfristigen Beziehungen mit Dienstleistern und Dienstleistungen, die für das Institut oder Zahlungsinstitut erbracht werden.
Bewertung des Umstands, ob der Dienstleister ein Mutterunternehmen oder Tochterunternehmen des Instituts oder Zahlungsinstituts ist, zum Konsolidierungskreis der Rechnungslegung des Instituts zählt oder Mitglied bzw. im Eigentum von Instituten ist, die Mitglieder desselben institutsbezogenen Sicherungssystems sind.
Bewertung des Umstands, ob der Dienstleister von zuständigen Behörden beaufsichtigt wird.
Auslagerung: Due-Diligence-Prüfung und Datenschutz-Pflichten
Wenn die Auslagerung die Verarbeitung personenbezogener oder vertraulicher Daten umfasst, haben sich die Institute und Zahlungsinstitute davon überzeugen, dass der Dienstleister angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten umsetzt.
Die Institute und Zahlungsinstitute sollten geeignete Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die Dienstleister in einer mit ihren Werten und ihrem Verhaltenskodex im Einklang stehender Weise handeln.
Insbesondere mit Blick auf Dienstleister mit Sitz in Drittstaaten und gegebenenfalls ihre Subunternehmer sollten sich die Institute und Zahlungsinstitute davon überzeugen, dass der Dienstleister in einer ethisch und sozial verantwortlichen Weise handelt und die international anerkannten Normen zu den Menschenrechten (z. B. die Europäische Menschenrechtskonvention), zum Umweltschutz und zu angemessenen Arbeitsbedingungen, einschließlich des Verbots von Kinderarbeit, erfüllt.
Die Teilnehmer haben zum Thema Auslagerungen auch folgende S+P Seminare besucht…
[…] der Auslagerungsvereinbarung sollte angegeben sein, ob die Weiterverlagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen bzw. von wesentlichen Teilen derselben zulässig ist […]
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Auslagerung: Weiterverlagerung von kritischen Funktionen
[…] der Auslagerungsvereinbarung sollte angegeben sein, ob die Weiterverlagerung von kritischen oder wesentlichen Funktionen bzw. von wesentlichen Teilen derselben zulässig ist […]
Auslagerung: Ausstiegsstrategien - Anforderungen für Finanzunternehmen
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